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   VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702   

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https://dejure.org/2021,34140
VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702 (https://dejure.org/2021,34140)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702 (https://dejure.org/2021,34140)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - Au 5 K 20.1702 (https://dejure.org/2021,34140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; GG Art. 28 Abs. 2; BV Art. 83 Abs. 1; BayBO i.V.m. Art. 68 Abs. 1; BayBO Art. 59; BauGB § 19 Abs. 2
    Grundstücksrechtlicher Grundstücksbegriff im öffentlichen Baurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 14.07.2008 - M 8 K 07.5350

    Grundstücksbegriff der BauNVO; GFZ-Überschreitung infolge einer

    Auszug aus VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702
    Ausnahmen hiervon sind nur dort vertretbar, dann allerdings auch geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (VG München, U.v. 14.7.2008 - M 8 K 07.5350 - juris Rn. 30).

    Das durch den Bebauungsplan gewährte Baurecht, das die grundgesetzlich statuierte Baufreiheit auf ein sozialadäquates Maß beschränkt, wird in Bezug auf das "Trenngrundstück" durch die Grundstücksteilung somit gerade nicht "ausgehebelt", so dass auch keine handgreiflich verfehlten Umstände (so angenommen bei VG München, U.v. 14.7.2008 - M 8 K 07.5350 - juris Rn. 32) entstanden sind.

  • VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 3 K 13.00890

    Drittklage einer Gemeinde, maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung,

    Auszug aus VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702
    Der Kläger ist zudem nach § 42 Abs. 2 VwGO i.V.m. Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG -, Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung - BV - klagebefugt, da er sich zutreffender Weise darauf berufen kann, die gemeindliche Planungshoheit werde möglicherweise dadurch verletzt, dass in der streitgegenständlichen Baugenehmigung die Vorgaben des Bebauungsplans des Marktes ...nicht eingehalten würden (vgl. VG Neustadt (W.straße), B.v. 7.11.2016 - 4 L 853/16.NW - juris Rn. 37; VG Ansbach, U.v. 17.9.2013 - An 3 K 13.00890 - juris Rn. 53).

    Ob durch die Grundstücksteilung solche Verhältnisse, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen oder gegen § 19 Abs. 2 BauGB verstoßen, auf dem "Stammgrundstück" Fl.Nr. ... neu vorliegen, ist für das vorliegende Verfahren nicht entscheidungserheblich und somit auch nicht zu klären (so auch: VG Ansbach, U.v. 17.9.2013 - An 3 K 13.00890 - juris Rn. 57).

  • VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16

    Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702
    Der Kläger ist zudem nach § 42 Abs. 2 VwGO i.V.m. Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG -, Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung - BV - klagebefugt, da er sich zutreffender Weise darauf berufen kann, die gemeindliche Planungshoheit werde möglicherweise dadurch verletzt, dass in der streitgegenständlichen Baugenehmigung die Vorgaben des Bebauungsplans des Marktes ...nicht eingehalten würden (vgl. VG Neustadt (W.straße), B.v. 7.11.2016 - 4 L 853/16.NW - juris Rn. 37; VG Ansbach, U.v. 17.9.2013 - An 3 K 13.00890 - juris Rn. 53).
  • VG Gießen, 07.01.2008 - 1 E 2374/07

    Unzulässige Grundstücksteilung zur Legalisierung einer zweiten Grenzgarage

    Auszug aus VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702
    Auch geht es gerade nicht um eine Konstellation der nachträglichen Legalisierung bereits errichteter Gebäude, in der das Berufen auf eine Grundstücksteilung missbräuchlich sein kann (vgl. VG Gießen, U.v. 7.1.2008 - 1 E 2374/07 - juris).
  • VG Köln, 25.05.2012 - 2 K 3636/11

    Geltendmachung eines auf § 6 BauO NRW gestützten Abwehrrechts als unzulässige

    Auszug aus VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 5 K 20.1702
    Denn eine tatsächlich getrennte wirtschaftliche Nutzung der beiden Grundstücke ist - wie dargelegt - unproblematisch möglich und im Übrigen auch beabsichtigt, eine künftig einheitliche Nutzung ist gerade nicht vorgesehen (so aber: VG Köln, U.v. 25.05.2012 - 2 K 3636/11 - juris Rn. 22).
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